Gasnetz
Unser Gasnetz
Zahlen, Daten, Fakten
Anzahl Ausspeisepunkte davon im Hochdruck davon in Mitteldruck davon in Niederdruck |
7793 63 2404 5326 |
Strecke Hochdruckleitungen (> 1 bar) |
13,252 km ohne Anschlussleitungen |
Strecke Mitteldruckleitungen (0,1-1 bar) | 59,255 km ohne Anschlussleitungen 90,190 km mit Anschlussleitungen |
Strecke Niederdruckleitungen (< 0,1 bar) | 107,615 km ohne Anschlussleitungen 169,746 km mit Anschlussleitungen |
Stand: 01. April 2020.
Zahlen zur Beschreibung des Gasnetzes werden grundsätzlich jedes Jahr zum 01 April aktualisiert.
Rundum versorgt.
Unsere Netztechnik.
- Planauskunft:
Unser Service für Ihr Bauvorhaben! - Grund- und Ersatzversorgung:
Bedingungen und Änderungen - Netzanschluss:
Für Eigenheim, Mehrfamilienhaus oder Gewerbe - Ihr Weg zum Netzanschluss - Netzanschluss ändern:
Bei Sanierung, Umbau oder Abriss eines bestehenden Gebäudes
Unsere Planauskunft informiert Sie kostenlos über die Lage von Versorgungsleitungen im öffentlichen Bereich, sowie auf Ihrem Baugrund. Wir unterstützen Sie mit aktuellen Plan- und Leitungsauskünften, prüfen Ihre Planunterlagen und helfen Ihnen vor Ort.
Bitte beachten Sie: Versorgungsleitungen dürfen nicht überbaut und mit Bäumen oder tief wurzelnden Sträuchern überpflanzt werden. Für Prüfzwecke müssen die Leitungen jederzeit zugänglich sein.
Festlegung des Grundversorgers
Der Grundversorger wird vom Netzbetreiber alle 3 Jahre nach § 36 Abs. 2 EnWG festgestellt. Es ist derjenige Gaslieferant, welcher zum 01.07. die meisten Haushalts-Kunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung versorgt. Am 01.07.2021 versorgt der Vertrieb der WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH und wird dementsprechend als Grundversorger für die Jahre 2022-2024 festgestellt festgestellt.
Änderungen über den Grundversorger "WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH" werden termingerecht hier bekannt gegeben.
Sperren
Wir als Netzbetreiber unterbrechen den Netzanschluss Ihres belieferten Kunden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen hierfür vorliegen.
- Der Lieferant versichert, dass er auf Grund des mit dem Kunden abgeschlossenen Liefervertrags zur Veranlassung der Sperrung berechtigt ist.
- Er versichert insbesondere, dass die Voraussetzungen der Sperrung vorliegen und dass dem Kunden keine Einwendungen und Einreden zustehen, welche die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen.
- Der Lieferant versichert dem Auftragnehmer ferner, dass die Sperrung verhältnismäßig ist.
- Der Lieferant stellt den Netzbetreiber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei, die sich aus einer unberechtigten Sperrung ergeben können.
Wichtige Formulare für Ihren Netzanschluss
Der Weg zu Ihrem Netzanschluss
- Um einen Netzanschluss bei uns zu beantragen, senden Sie uns bitte das Formular Antrag Netzanschluss ausgefüllt per E-Mail an netzanschluss@swwaf.de
- Nachdem Sie alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bei uns eingereicht haben, erhalten Sie Ihr Netzanschluss-Angebot
- Ist der Bau Ihrer Immobilie soweit fortgeschritten, stellt unser Partnerunternehmen Ihren Netzanschluss her.
- Nun fehlt nur noch der passende Zähler. Die Inbetriebsetzung einer elektrischen Kundenanalge wird direkt über Ihren Installateur bei unserem Netzservice beantragt.
Wenn Sie eine Sanierung, einen Umbau oder den Abriss eines bestehenden Gebäudes planen, ist eine Änderung des Netzanschlusses erforderlich. Hier können Sie die Änderung an Ihren Anschlüssen einfach online beantragen.
Unsere Änderungsvarianten
Versetzen
Ein Versetzen Ihres Netzanschlusses - provisorisch oder dauerhauft - kann z. B.
- bei Baumaßnahmen im Zuleitungsbereich oder
- beim Austausch Ihres Freileitungsanschlusses auf Ihrem Dach gegen einen Kabel-Netzanschluss notwendig sein.
Stilllegen
Beim Abriss eines Gebäudes werden in der Regel vorab alle Versorgungsleitungen auf dem Grundstück abgetrennt.
Wird anschließend ein neues Gebäude auf dem Grundstück errichtet und wieder ein Netzanschluss benötigt, beantragen Sie den neuen Netzanschluss über unseren Online-Service "Hausanschluss beantragen".
Leistungserhöhung
Veränderungen an Ihrem Gebäude - wie z. B.
- der Einbau einer Wärmepumpe
- die Installation einer Elektro-Ladesäule
- der Austausch Ihrer Heizungsanlage
haben Auswirkungen auf Ihre benötigte Anschlussleistung.
Hinweis: Für die Beantragung einer Leistungserhöhung benötigen Sie zwingend die Unterstützung eines Installateurs. Dieser muss u. a. sicherstellen, dass Ihre Hausinstallation für die erhöhte Leistung geeignet ist.
Und so funktioniert’s:
- Über das Online-Formular teilen Sie uns mit, ob Sie den Anschluss versetzen, stilllegen oder die Leistung erhöhen wollen
- Wir prüfen Ihre Angaben und die technische Umsetzung – ggf. auch direkt vor Ort. Anschließend erhalten Sie Ihr individuelles Angebot.
Im Falle eines Abrisses werden beispielsweise die Anschlüsse von den Versorgungsleitungen getrennt.
UNSERE ENERGIEEXPERTEN
Sie haben Fragen?
Wir sind persönlich für Sie da!
Unsere Netztechnik Gas unterstützt Sie in Ihrem Vorhaben. Ob Neubau, Umbau oder Umzug. Wenn es um Planauskunft, Netzanschluss oder allgemeine technische Fragen geht, ist das Team Netztechnik Gas Ihr richtiger Ansprechpartner!
CHRIS DÜSTERHUES
Meister Gas, Wasser, Wärme
Tel. +49 2581 63603-434
E-Mail: duesterhues@swwaf.de
MIRKO MÜHLENSCHULTE
Netzplanung
Tel. +49 2581 63603-465
E-Mail: muehlenschulte@swwaf.de
WILHELM PETERS
Dokumentation und Planung
Tel. +49 2581 63603-466
E-Mail: peters@swwaf.de
Stadtwerke Warendorf GmbH
WEV Warendorf Energieversorgung GmbH
Hellegraben 25
48231 Warendorf
Öffnungzeiten Netzservice und Netztechnik: Hellegraben 25
Montag – Donnerstag: 7.30 – 12.30 Uhr
13.30 – 16.00 Uhr
Freitag: 7.30 – 12.30 Uhr
Sie haben Fragen zum Zählerwechsel oder möchten uns einen Lieferantenwechsel mitteilen?
Unsere Online-Services, hilfreiche Tipps und umfangreiche Informationen finden Sie in unserem Netzservice.
Veröffentlichungspflichten und Zertifikate
Grund und Ersatzversorgung für Haushalte
Jederzeit zuverlässig versorgt mit unserer Grund- und Ersatzversorgung.
Leistungen
- Ohne Preisgarantie
- Keine Laufzeit
- 2 Wochen Kündigungsfrist
Tarife
Die Preise in Klammern (teilweise gerundet) beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19%.
Vertragsbezeichnung | Grundpreis Euro/Monat |
Arbeitspreis Cent/kWh |
Jahresverbrauch kWh |
---|---|---|---|
Optimo Mini* |
3,57 Euro (3,00 Euro) |
8,459 Cent (7,109 Cent) |
0 - 3.000 kWh** |
Optimo Midi* |
7,14 Euro (6,00 Euro) |
7,031 Cent (5,909 Cent) |
3.001 - 10.000 kWh** |
Optimo Maxi* |
10,71 Euro (9,00 Euro) |
6,603 Cent (5,174 Cent) |
10.001 - 30.000 kWh** |
Optimo* Maxi Plus |
14,28 Euro (12,00 Euro) |
6,460 Cent (5,429 Cent) |
30.001 - 55.384 kWh** |
Optimo Maxi Extra |
6,770 Cent (5,689 Cent) |
ab 55.385 kWh** | |
Optimo SHV |
29,57 Euro (25,00 Euro) |
6,351 Cent (5,337 Cent) |
ab 100.000 kWh** |
Optimo SHV (Mindestpreis) |
6,470 Cent (5,437 Cent) |
ab 300.000 kWh** |
* Je nach verbrauchter Menge erhält der Kunde automatisch im Rahmen der Bestabrechnung die für ihn günstigste Jahresverbrauchsstufe.
** Die Verbrauchsgrenzen beziehen sich auf einen Abrechnungszeitraum von 365 Tagen. Die Bruttopreise (Endpreise teilweise gerundet) beinhalten die zum Leistungszeitpunkt jeweils gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer von zzt. 16 %. Im Rechnungsbetrag sind neben der Umsatzsteuer die Energiesteuer von 0,55 Cent/kWh gem. Energiesteuergesetz (Regelsatz), die Entgelte für Netznutzung, Messung und Abrechnung sowie die Konzessionsabgabe von 0,15 Cent/kWh enthalten.
Grund und Ersatzversorgung für Nicht-Haushalte
Jederzeit zuverlässig versorgt mit unserer Grund- und Ersatzversorgung für landwirtschaftliche und gewerbliche Kunden.
Leistungen
- Ohne Preisgarantie
- Keine Laufzeit
- 2 Wochen Kündigungsfrist
Tarife
Die Preise in Klammern (teilweise gerundet) beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19%.
Vertragsbezeichnung | Grundpreis Euro/Monat |
Arbeitspreis Cent/kWh |
Jahresverbrauch kWh |
---|---|---|---|
Optimo Mini* |
3,57 Euro (3,00 Euro) |
15,865 Cent (13,332 Cent) |
0 - 3.000 kWh** |
Optimo Midi* |
7,14 Euro (6,00 Euro) |
15,865 Cent (13,332 Cent) |
3.001 - 10.000 kWh** |
Optimo Maxi* |
10,71 Euro (9,00 Euro) |
15,865 Cent (13,332 Cent) |
10.001 - 30.000 kWh** |
Optimo* Maxi Plus |
14,28 Euro (12,00 Euro) |
15,865 Cent (13,332 Cent) |
30.001 - 55.384 kWh** |
Optimo Maxi Extra |
15,865 Cent (13,332 Cent) |
ab 55.385 kWh** | |
Optimo SHV |
29,57 Euro (25,00 Euro) |
15,865 Cent (13,332 Cent) |
ab 100.000 kWh** |
Optimo SHV (Mindestpreis) |
15,865 Cent (13,332 Cent) |
ab 300.000 kWh** |
* Je nach verbrauchter Menge erhält der Kunde automatisch im Rahmen der Bestabrechnung die für ihn günstigste Jahresverbrauchsstufe.
** Die Verbrauchsgrenzen beziehen sich auf einen Abrechnungszeitraum von 365 Tagen. Die Bruttopreise (Endpreise teilweise gerundet) beinhalten die zum Leistungszeitpunkt jeweils gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer von zzt. 16 %. Im Rechnungsbetrag sind neben der Umsatzsteuer die Energiesteuer von 0,55 Cent/kWh gem. Energiesteuergesetz (Regelsatz), die Entgelte für Netznutzung, Messung und Abrechnung sowie die Konzessionsabgabe von 0,15 Cent/kWh enthalten.
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