Redispatch 2.0
Was ist Redispatch 2.0?
Unter Redispatch versteht man die Anpassung der Erzeugung eines Kraftwerkes bzw. einer Einspeiseanlage. Ziel ist es, die Netzstabilität zu sichern und Netzengpässe zu vermeiden. Bislang betraf Redispatch nur konventionelle Kraftwerke (>10 MW) im Übertragungsnetz. Ab dem 01.10.2021 müssen sich lt. den Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) zukünftig auch Verteilnetzbetreiber und Betreiber von Stromerzeugungsanlagen im Verteilnetz am Redispatch beteiligen (Redispatch 2.0). Bisher galten für diese Anlagen mitunter die im EEG enthaltenen Regelungen zum Einspeisemanagement. Diese Regelungen werden zum 01.10.2021 in ein einheitliches System überführt. Ziel ist es, die Gesamtkosten aus dem bisherigen Redispatch und dem Einspeisemanagement zu optimieren und somit die Netzentgelte zu senken.
Erklärvideo der Bundesnetzagentur
Folgende Anlagen müssen am Redispatch 2.0 teilnehmen:
- EEG-Anlagen und Speicher mit installierter Leistung > 100 kW
- KWK-Anlagen mit installierter Leistung > 100 kW
- Anlagen < 100 kW, sofern diese durch den Netzbetreiber fernsteuerbar sind und der Netzbetreiber die Teilnahme für erforderlich hält
Was bedeutet das für Anlagenbetreiber?
Im Falle einer Engpass-Situation müssen Sie zukünftig die geplante Stromproduktion Ihrer Einspeiseanlage anpassen. Für die entstandene Ausfallarbeit erhalten Sie selbstverständlich eine Entschädigung. Um dies durchführen zu können, müssen komplexe Prozesse bedient werden und es ist eine laufende Kommunikation zwischen den involvierten Parteien notwendig (z.B. Netzbetreiber, Lieferant, Anlagenbetreiber, Direktvermarkter etc.).
Folgende wesentlichen Aufgaben müssen erfüllt werden:
- Suchen Sie sich schnellstmöglich einen Einsatzverantwortlichen (EIV) und einen Betreiber der Technischen Ressource (BTR).
- Teilen Sie uns bitte die notwendigen Stammdaten mit. Hierzu erhalten Sie von uns ein Schreiben mit der Aufstellung aller benötigten Informationen. Das Rückmeldeformular können Sie per Mail oder per Post an uns übermitteln.
- Die Wahl der Abrufart (Aufforderungsfall / Duldungsfall) ist durch Ihren EIV an uns zu übermitteln. Die Übermittlung erfolgt über die Austauschplattform Connect +.
- Wählen Sie das Bilanzierungsmodell (Planwertmodell oder Prognosemodell)
Gemeinsam mit Ihrem Einsatzverantwortlichen entscheiden Sie, ob Ihre Erzeugungsanlagen in das Planwert- oder das Prognosemodell gemeldet werden sollen. Hiervon ist abhängig, welche (Bewegungs-) Daten von Ihrer Anlage benötigt werden. Nähere Informationen zum Thema Redispatch 2.0 finden Sie in unseren FAQ und unter den nachfolgend aufgeführten Links.
Zur Website der BNetzA
Zur Website der BDEW
Zur Website der Netzbetreiberkooperation Connect+
Fragen und Antworten zum Redispatch 2.0
Sie haben Fragen zum Redispatch, die an dieser Stelle nicht beantwortet wurden? Das Team in unserem Netzservice ist für Sie da!
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr.
Tel. +49 2581 63603-404
Email: netzservice@swwaf.de