Unser Stördienst – Rund um die Uhr erreichbar

Stromstörung: 0800-0258101
Gasstörung: 0800-0258102
Wasserstörung: 0800-0258102
Wärmestörung: 0800-0258102
Straßenbeleuchtungsstörung: 02581 63603-450

Eine Störung der Straßenbeleuchtung können Sie hier melden

Herzlich Willkommen bei Ihren Stadtwerken Warendorf.

Unsere Mitarbeiter sind nicht nur persönlich vor Ort, sondern auch telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. Damit wir Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen können, finden Sie hier die richten Ansprechpartner für Ihr Anliegen.

Unseren Kundenservice
Bei Fragen zu Ihrer Wasser‐ oder Energieversorgung
Telefon: +49 2581 63603-400
E-Mail: kundenservice@swwaf.de

Unseren Netzservice
Bei Fragen zu Zählerdaten, Einspeisung oder Lieferantenwechsel
Telefon: +49 2581 63603-404
E-Mail: netzservice@swwaf.de

Unser Team der Warendorf Bäder
Bei Fragen rund um das Angebot des Hallen- oder Freibades
Telefon: +49 2581 63603-444
E-Mail: baeder@swwaf.de

Unsere Technik
Bei einem technischen Anliegen
Telefon: +49 2581 63603-411
E-Mail: technik@swwaf.de

In den sozialen Netzwerken informieren wir in unseren Beiträgen über Energiespartipps, Events, Störungen im Netz, unsere Aktionen und geben Einblicke in die beiden Unternehmen Stadtwerke Warendorf und WEV Warendorfer Energieversorgung

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Mutter mit Kind

Ökostrom

Ein Versorger für 100% Ökostrom.
Fühlt sich gut an.

Unsere Heimat liegt uns allen am Herzen. Als Energieversorger können wir dafür ein Zeichen setzen. Mit WARENDORFSTROM bieten wir ein zu 100% emissionsfrei erzeugtes Stromprodukt für private Haushalte, Gewerbe und Unternehmen in Warendorf und der Region. Ein klarer Kurs, kein Tarif-Dschungel und volle Unterstützung bei Ihrem Wechsel.

Wir liefern WARENDORFSTROM für Warendorf und die Region nach

Warendorf Ι Beelen Ι Borgholzhausen Ι Drensteinfurt Ι Freckenhorst Ι Herzebrock-Clarholz Ι HoetmarΙ Einen Ι Langenberg Ι Milte Ι Müssingen Ι Rheda-Wiedenbrück Ι Rietberg Ι Sassenberg Ι Sendenhorst und Verl.

Claim

Noch mehr gute Gründe. 

Weil wir unsere Heimat lieben.  

Pflanze

100% klimaneutral
Wir beliefern Sie mit 100% Ökostrom, zuverlässig und nahezu CO2-neutral.

Händedruck

Zuverlässig
Verlässliche und transparente Preisgestaltung

Geld unter Lupe

Fair
12 oder 24 Monate Laufzeit, Preisgarantie und flexible Abschlagsummen

Leuchtturm

Gelebte Nähe
Kundenorientierter Service, persönliche Beratung und ehrlicher Dialog

WICHTIGER HINWEIS
ZU UNSEREM TARIF WARENDORFSTROM 

Aufgrund der aktuell angespannten Preisentwicklung an den Energiebeschaffungsmärkten können wir unseren Tarif WARENDORFSTROM vorrübergehend nicht mehr für Neukunden anbieten. Wir bitten um Ihr Verständnis! Bestandskunden sind davon selbstverständlich nicht betroffen und werden weiterhin zum jeweils gültigen Tarif WARENDORFSTROM zuverlässig von uns versorgt.

Zum Hintergrund:
Die reinen Energiepreise an den Beschaffungsmärkten sind im Jahresverlauf um mehr als 450 % gestiegen und liegen mittlerweile über den Endkundenpreisen. Dabei sind Steuern, Abgaben und Netzentgelte noch nicht berücksichtigt. Die Stadtwerke Warendorf konnten die erheblichen Preissteigerungen bisher durch eine vorausschauenden Einkaufsstrategie im erheblichen Maße abfedern und ihren Kunden einen fairen und günstigen Tarif garantieren, da wir die Energie größtenteils vor der Preissteigerung am Beschaffungsmarkt einkaufen konnten. Riskante und kurzfristige Beschaffungsstrategien für Energie, wie sie vor allem von Discountern verfolgt werden, sorgen aktuell für eine Verschärfung der Situation. Immer mehr der vermeintlichen Billiganbieter haben bereits Insolvenz anmelden müssen oder haben die Versorgungsverträge mit ihren Kunden einseitig gekündigt.
In jeder Situation ist für uns, die Stadtwerke Warendorf, ein verantwortungsvolles Wirtschaften oberstes Gebot, damit wir Sie als seriöser und verlässlicher Partner auch in Zukunft zuverlässig und zu fairen Preisen mit Energie versorgen können. Wir danken für Ihr Verständnis!

Stromkennzeichnung 

Für mehr Transparenz hat die Europäische Union die Stromkennzeichnungspflicht erlassen. Hier gilt die Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Juni 2003. Diese Richtlinie wurde am 07. Juli 2005 als § 42 in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen.

Dabei geht es darum, dass alle Energieversorgungsunternehmen ausweisen müssen, wie sich ihr Energiemix (Kernkraft, fossile und erneuerbare Energien) zusammensetzt. Zudem wird Auskunft über die Umweltauswirkungen (CO2-Emissionen und radioaktiver Abfall) gegeben. Als Vergleich werden die Werte des deutschen Durchschnitts aufgeführt.

Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005, geändert 2021. Angaben auf Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2020.

Stromkennzeichnung 2020
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