Ökostrom
Ein Versorger für 100% Ökostrom.
Fühlt sich gut an.
Unsere Heimat liegt uns allen am Herzen. Als Energieversorger können wir dafür ein Zeichen setzen. Mit WARENDORFSTROM bieten wir ein zu 100% emissionsfrei erzeugtes Stromprodukt für private Haushalte, Gewerbe und Unternehmen in Warendorf und der Region. Ein klarer Kurs, kein Tarif-Dschungel und volle Unterstützung bei Ihrem Wechsel.
Wir liefern WARENDORFSTROM für Warendorf und die Region nach
Warendorf Ι Beelen Ι Borgholzhausen Ι Drensteinfurt Ι Freckenhorst Ι Herzebrock-Clarholz Ι HoetmarΙ Einen Ι Langenberg Ι Milte Ι Müssingen Ι Rheda-Wiedenbrück Ι Rietberg Ι Sassenberg Ι Sendenhorst und Verl.
Noch mehr gute Gründe.
Weil wir unsere Heimat lieben.

100% klimaneutral
Wir beliefern Sie mit 100% Ökostrom, zuverlässig und nahezu CO2-neutral.

Zuverlässig
Verlässliche und transparente Preisgestaltung

Fair
12 oder 24 Monate Laufzeit, Preisgarantie und flexible Abschlagsummen

Gelebte Nähe
Kundenorientierter Service, persönliche Beratung und ehrlicher Dialog
Finde deinen Tarif.
Für Zuhause und unterwegs.
100% Ökostrom.
Bei jeder Gelegenheit.

Ökostrom für Ihr Zuhause
Mit unserem Tarif WARENDORFSTROM entscheiden Sie sich für ein „sauberes“ Stromangebot!

Ökostrom für Ihr Auto
Mit unserem Tarif WARENDORFeMOBIL tanken Sie zuhause und unterwegs 100% Ökostrom.

Ökostrom für Ihre Wärmepumpe
Ein warmes Zuhause – klimafreundlich.
Mit unserem Tarif WARENDORFSTROM für Wärmepumpen.
Unsere Empfehlungen.
Freude mit anderen teilen.

Freunde machen Freude

Unser Heimatdeal

Vereine werben
Kunden

E-Mobilität – eine Zukunftsvision?
Aber nah. Als Ihr regionaler Energieversorger schaffen wir ganz konkret die Voraussetzungen dafür, dass Sie die der E-Mobilität nutzen können: schnell, einfach, smart. Es gibt viele gute Gründe, e-mobil unterwegs zu sein. Mit unseren Ladesäulen in Warendorf und unseren Wallboxen für Ihr Zuhause, fahren Sie nachhaltig.
Entdecken Sie unsere Lösungen. Unsere Energieexperten beraten Sie gern. Telefon +49 2581 63603-462 I Email: ahlers@swwaf.de

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Stromkennzeichnung
Für mehr Transparenz hat die Europäische Union die Stromkennzeichnungspflicht erlassen. Hier gilt die Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Juni 2003. Diese Richtlinie wurde am 07. Juli 2005 als § 42 in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen.
Dabei geht es darum, dass alle Energieversorgungsunternehmen ausweisen müssen, wie sich ihr Energiemix (Kernkraft, fossile und erneuerbare Energien) zusammensetzt. Zudem wird Auskunft über die Umweltauswirkungen (CO2-Emissionen und radioaktiver Abfall) gegeben. Als Vergleich werden die Werte des deutschen Durchschnitts aufgeführt.
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005, geändert 2016. Angaben auf Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2019.

Hinweis gemäß § 4 Abs. Satz 2 und Abs. 2 EDL-G: „Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung und Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnli-chen Einrichtungen erhalten Sie unter www.verbraucherzentrale.de bzw. www.energieagenturen.de.
**WEV wird bis zum Ende der Erstvertragslaufzeit keine Änderungen der Energiekosten (Beschaffungs- und Vertriebskosten) sowie der Netzentgelte (ausgenommen Änderungen der Erneuerbare-Energien-Umlage, der Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage, der § 17f EnWG Offshore-Haftungsumlage, der § 19 StromNEV-Umlage und der Umlage nach § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten), der Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb und der Abrechnungskosten an den Kunden weitergeben. Die Preisgarantie gilt somit für die Energiekosten und die Netznutzungsentgelte. Bei WarendorfSTROM privat sind dies, zusammen derzeit 56 % des Arbeitspreises von 23,93 ct/kWh (netto) sowie 100 % des Grundpreises von 8,08 €/Monat (netto). Bei WarendorfSTROM profi sind dies, zusammen derzeit 52 % des Arbeitspreises von 23,79 ct/kWh (netto) sowie 100 % des Grundpreises von 7,31 €/Monat (netto). Ausgenommen sind Preisveränderungen, die durch eine Änderung oder Neueinführung von Steuern (derzeit Stromsteuer, Umsatzsteuer), Abgaben und Umlagen (derzeit EEG- und KWKG-Umlage) oder anderen gesetzlich veranlassten Belastungen der Belieferung des Kunden bedingt sind (vgl. Ziffer 3.6 der AGB WarendorfSTROM). Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist erstmalig mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Preisgarantie möglich.
Die Nettopreise enthalten die zur Zeit gültige(n)– Stromsteuer in Höhe von 2,05 ct/kWh
– Belastungen nach dem Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien in Höhe von derzeit 6,500 ct/kWh (EEG-Umlage)
– KWKG-Umlage in Höhe von 0,254 ct/kWh
– Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG in Höhe von 0,395 ct/kWh
– Umlage nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung in Höhe von 0,432 ct/kWh
– Umlage nach § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten in Höhe von 0,009 ct/kWh
– Konzessionsabgabe in Höhe von 1,59 ct/kWh (WarendorfSTROM privat) bzw. 0,11 ct/kWh (WarendorfSTROM profi)
– Entgelte für Netznutzung und Messstellenbetrieb inkl. Messung