Unser Stördienst – Rund um die Uhr erreichbar

Stromstörung: 0800-0258101
Gasstörung: 0800-0258102
Wasserstörung: 0800-0258102
Wärmestörung: 0800-0258102
Straßenbeleuchtungsstörung: 02581 63603-450

Eine Störung der Straßenbeleuchtung können Sie hier melden

Herzlich Willkommen bei Ihren Stadtwerken Warendorf.

Unsere Mitarbeiter sind nicht nur persönlich vor Ort, sondern auch telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. Damit wir Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen können, finden Sie hier die richten Ansprechpartner für Ihr Anliegen.

Unseren Kundenservice
Bei Fragen zu Ihrer Wasser‐ oder Energieversorgung
Telefon: +49 2581 63603-400
E-Mail: kundenservice@swwaf.de

Unseren Netzservice
Bei Fragen zu Zählerdaten, Einspeisung oder Lieferantenwechsel
Telefon: +49 2581 63603-404
E-Mail: netzservice@swwaf.de

Unser Team der Warendorf Bäder
Bei Fragen rund um das Angebot des Hallen- oder Freibades
Telefon: +49 2581 63603-444
E-Mail: baeder@swwaf.de

Unsere Technik
Bei einem technischen Anliegen
Telefon: +49 2581 63603-411
E-Mail: technik@swwaf.de

In den sozialen Netzwerken informieren wir in unseren Beiträgen über Energiespartipps, Events, Störungen im Netz, unsere Aktionen und geben Einblicke in die beiden Unternehmen Stadtwerke Warendorf und WEV Warendorfer Energieversorgung

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Mutter mit Kind

Ein Versorger für 100% Ökostrom.
Fühlt sich gut an.

Unsere Heimat liegt uns allen am Herzen. Als Energieversorger können wir dafür ein Zeichen setzen. Mit WARENDORFSTROM bieten wir ein zu 100% emissionsfrei erzeugtes Stromprodukt für private Haushalte, Gewerbe und Unternehmen in Warendorf und der Region. Ein klarer Kurs, kein Tarif-Dschungel und volle Unterstützung bei Ihrem Wechsel.

Wir liefern WARENDORFSTROM für Warendorf und die Region nach

Warendorf Ι Beelen Ι Borgholzhausen Ι Drensteinfurt Ι Freckenhorst Ι Herzebrock-Clarholz Ι HoetmarΙ Einen Ι Langenberg Ι Milte Ι Müssingen Ι Rheda-Wiedenbrück Ι Rietberg Ι Sassenberg Ι Sendenhorst und Verl.

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Noch mehr gute Gründe. 

Weil wir unsere Heimat lieben.  

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100% klimaneutral
Wir beliefern Sie mit 100% Ökostrom, zuverlässig und nahezu CO2-neutral.

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12 oder 24 Monate Laufzeit, Preisgarantie und flexible Abschlagsummen

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Bei jeder Gelegenheit. 

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Ein warmes Zuhause –  klimafreundlich.
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Stromkennzeichnung 

Für mehr Transparenz hat die Europäische Union die Stromkennzeichnungspflicht erlassen. Hier gilt die Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Juni 2003. Diese Richtlinie wurde am 07. Juli 2005 als § 42 in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen.

Dabei geht es darum, dass alle Energieversorgungsunternehmen ausweisen müssen, wie sich ihr Energiemix (Kernkraft, fossile und erneuerbare Energien) zusammensetzt. Zudem wird Auskunft über die Umweltauswirkungen (CO2-Emissionen und radioaktiver Abfall) gegeben. Als Vergleich werden die Werte des deutschen Durchschnitts aufgeführt.

Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005, geändert 2021. Angaben auf Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2020.

Stromkennzeichnung 2020
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