Ein Versorger für 100% Ökostrom.
Fühlt sich gut an.
Unsere Heimat liegt uns allen am Herzen. Als Energieversorger können wir dafür ein Zeichen setzen. Mit WARENDORFSTROM bieten wir ein zu 100% emissionsfrei erzeugtes Stromprodukt für private Haushalte, Gewerbe und Unternehmen in Warendorf und der Region. Ein klarer Kurs, kein Tarif-Dschungel und volle Unterstützung bei Ihrem Wechsel.
Wir liefern WARENDORFSTROM für Warendorf und die Region nach
Warendorf Ι Beelen Ι Borgholzhausen Ι Drensteinfurt Ι Freckenhorst Ι Herzebrock-Clarholz Ι HoetmarΙ Einen Ι Langenberg Ι Milte Ι Müssingen Ι Rheda-Wiedenbrück Ι Rietberg Ι Sassenberg Ι Sendenhorst und Verl.
Noch mehr gute Gründe.
Weil wir unsere Heimat lieben.
100% klimaneutral
Wir beliefern Sie mit 100% Ökostrom, zuverlässig und nahezu CO2-neutral.
Zuverlässig
Verlässliche und transparente Preisgestaltung
Fair
12 oder 24 Monate Laufzeit, Preisgarantie und flexible Abschlagsummen
Gelebte Nähe
Kundenorientierter Service, persönliche Beratung und ehrlicher Dialog
100% Ökostrom.
Bei jeder Gelegenheit.
Ökostrom für Ihr Zuhause
Mit unserem Tarif WARENDORFSTROM entscheiden Sie sich für ein „sauberes“ Stromangebot!
Ökostrom für Ihr Auto
Mit unserem Tarif WARENDORFeMOBIL tanken Sie zuhause und unterwegs 100% Ökostrom.
Ökostrom für Ihre Wärmepumpe
Ein warmes Zuhause – klimafreundlich.
Mit unserem Tarif WARENDORFSTROM für Wärmepumpen.
Stromkennzeichnung
Für mehr Transparenz hat die Europäische Union die Stromkennzeichnungspflicht erlassen. Hier gilt die Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Juni 2003. Diese Richtlinie wurde am 07. Juli 2005 als § 42 in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen.
Dabei geht es darum, dass alle Energieversorgungsunternehmen ausweisen müssen, wie sich ihr Energiemix (Kernkraft, fossile und erneuerbare Energien) zusammensetzt. Zudem wird Auskunft über die Umweltauswirkungen (CO2-Emissionen und radioaktiver Abfall) gegeben. Als Vergleich werden die Werte des deutschen Durchschnitts aufgeführt.
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005, geändert 2021. Angaben auf Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2020.