Unser Stördienst – Rund um die Uhr erreichbar

Stromstörung: 0800-0258101
Gasstörung: 0800-0258102
Wasserstörung: 0800-0258102
Wärmestörung: 0800-0258102
Straßenbeleuchtungsstörung: 02581 63603-450

Eine Störung der Straßenbeleuchtung können Sie hier melden

Herzlich Willkommen bei Ihren Stadtwerken Warendorf.

Unsere Mitarbeiter sind nicht nur persönlich vor Ort, sondern auch telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. Damit wir Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen können, finden Sie hier die richten Ansprechpartner für Ihr Anliegen.

Unseren Kundenservice
Bei Fragen zu Ihrer Wasser‐ oder Energieversorgung
Telefon: +49 2581 63603-400
E-Mail: kundenservice@swwaf.de

Unseren Netzservice
Bei Fragen zu Zählerdaten, Einspeisung oder Lieferantenwechsel
Telefon: +49 2581 63603-404
E-Mail: netzservice@swwaf.de

Unser Team der Warendorf Bäder
Bei Fragen rund um das Angebot des Hallen- oder Freibades
Telefon: +49 2581 63603-444
E-Mail: baeder@swwaf.de

Unsere Technik
Bei einem technischen Anliegen
Telefon: +49 2581 63603-411
E-Mail: technik@swwaf.de

In den sozialen Netzwerken informieren wir in unseren Beiträgen über Energiespartipps, Events, Störungen im Netz, unsere Aktionen und geben Einblicke in die beiden Unternehmen Stadtwerke Warendorf und WEV Warendorfer Energieversorgung

Finden Sie uns bei

Instagram
Xing
Youtube

Wir freuen uns, wenn Sie uns abonieren!

Informationen zu Energreisen und aktuellen Entwicklungen

Aktuelle Informationen zur Energieversorgung

Informationen zur Gas- und Wärmepreisbremse.

Informationen zur Strompreisbremse

Informationen zum Soforthilfegesetz

Preisentwicklung Strom und Gas

Die reinen Energiepreise an den Beschaffungsmärkten sind bereits im Jahresverlauf 2021 um mehr als 450 % gestiegen und lagen Ende vergangenen Jahres über den Endkundenpreisen. Die Preissteigerungen an den Energiemärkten haben sich in diesem Jahr 2022 aufgrund verschiedener Faktoren und Ereignissen, u. a.  dem Beginn des Ukrainekrieges, weiter fortgesetzt. Wir befinden uns in einer historischen Ausnahmesituation.

Als lokaler Versorger verfolgen wir, die Stadtwerke Warendorf eine verlässliche Einkaufspolitik mit einer vorausschauenden Beschaffungsstrategie, dank derer wir kurzfristige Preisschwankungen beim Energieeinkauf für Kundinnen und Kunden abfedern können. Während bereits zum Jahreswechsel 2021/2022  die Strom- und Gastarife vieler Versorger stark anstiegen, war es uns möglich, die hohen Preissteigerungen für Kunden unserer Sondertarife WARENDORFSTROM und WARENDORFGAS über einen langen Zeitraum im erheblichen Maße abzufedern und einen fairen und günstigen Tarif zu garantieren. Doch die Preissteigerungen für Strom und Gas auf den Beschaffungsmärkten setzen sich in diesem Jahr 2022 weiter fort, mit Preisspitzen in nie dagewesenen Höhen, die auch wir auf Dauer nicht abfangen können. In der Folge müssen wir die gestiegenen Beschaffungskosten an unsere Kunden zum 01.01.2023 weitergeben.

Uns ist bewusst, Preissteigerungen von Strom und Gas betreffen jeden einzelnen Haushalt, es bleibt weniger Geld im Portemonnaie und das tut weh. Deshalb prüfen wir gewissenhaft, wie wir diese höheren Kosten an unsere Kunden weitergeben und schlüssel Preissteigerung transparent auf. Dazu finden Sie im Folgenden unsere FAQ mit weitere Informationen. Darüber hinaus steht Ihnen unser Team aus dem Kundenservice persönlich zur Verfügung und beantwortet Ihnen gerne weiterführende Fragen.

Häufige Fragen

Welchen Einfluss haben kurzfristige Preisschwankungen auf meinen Strom- und Erdgastarif der WEV?

Welchen Einfluss hatten die Insolvenzen zum Jahreswechsel 2021/22 auf die Gas-Grundversorgung der WEV?

Was ist das Merit-Order-Prinzip?

Wie funktioniert die Gas- und Strompreisbremse?

Wie wird die Umsatzsteuersenkung bei den Stadtwerken Warendorf umgesetzt?

Warum sind Strom und Gas momentan so teuer?

Was passiert, wenn ich meine Rechnung für Strom und/oder Gas nicht mehr bezahlen kann?

Manche Anbieter lassen die Verträge mit ihren Kunden nun auslaufen oder kündigen ihnen - ist das legal?

 

Die EEG-Umlage wurde 2022 abgeschafft.

Die Übertragungsnetzbetreiber führen zur Abwicklung des Fördersystems des EEG ein separates EEG-Konto. Seit dem 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage auf Null abgesenkt.
Mit dem am 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Energiefinanzierungsgesetz wird die EEG-Umlage vollständig abgeschafft. Der Finanzierungsbedarf der erneuerbaren Energien wird künftig
durch den Bund (Klima- und Transformationsfond) ausgeglichen. Vor Abschaffung der EEG-Umlage wurde in diesem Rahmen die jeweilige Höhe der EEG-Umlage festgelegt.
Stromkunden müssen bereits seit dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen.

 

Strompreiszusammensetzung

Der Preis für eine Kilowattstunde Strom setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:

  • der Beschaffung und Vertrieb,
  • Steuern, Abgaben und Umlagen sowie
  • Netzentgelten.

Die Gewichtung der einzelnen Preisbestandteile verändert sich, wenn sich einzelne Preisbestandteile in der Höhe verändern. Etwa die Hälfte entfällt auf Beschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen. Hinzu kommen die Kosten für die Nutzung der Stromnetze, ähnlich wie bei einer Maut. Diese sogenannten Netzentgelte tragen die Verbraucherinnen und Verbraucher. Dieser Teil der Kosten wird reguliert. Er setzt sich beispielsweise aus Investitionen in die Übertragungs- und Verteilernetze Wartungsarbeiten, aber auch Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung zusammen. Auch der Betrieb der Netzinfrastruktur ist aufwendig und in den Netzentgelten berücksichtigt: Die Netzbetreiber müssen genau darauf achten, dass zu jedem Zeitpunkt genau die richtige Menge Strom fließt. Denn das Netz darf weder über-, noch unterlastet sein. Außerdem werden Kosten für Steuern, Abgaben und Umlagen erhoben. Sie machen aktuell gut 29,2 Prozent des gesamten Strompreises aus. Dazu zählen:

  • die Konzessionsabgabe
    Diese Abgabe variiert von Netzgebiet zu Netzgebiet und liegt etwa zwischen 1,32 und 2,39 Cent/kWh. Sie bezeichnet die Zahlungen an die Kommune, die für die Nutzung von Straßen und Wegen für den Betrieb von Strom- und Gasleitungen erhoben werden.
  • die Strom-, bzw. Energiesteuer
    Eine Steuer auf den Energieverbrauch. Sie liegt im Jahr 2022 bei 2,05 Cent/kWh.
  • die KWK-Umlage
    Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) – steht für eine Technologie, die einen Vorgang effizienter machen soll: Durch sie wird die bei der Stromerzeugung gewonnene Wärme zum Heizen weiterverwendet. Im Jahr 2022 liegt die KWK-Umlage bei 0,378 Cent/kWh, 2023 bei 0,357 Cent/kWh.
  • die 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage
    Hiermit wird die Entlastung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten gesetzlich finanziert. Die aus diesen Entlastungen entstehenden Kosten werden bundesweit an alle Letztverbraucher weitergegeben. Sie liegt im Jahr 2022 bei 0,437 Cent/kWh, ab Januar 2023 bei 0,417 Cent/kWh.
  • die Offshore-Netzumlage
    Eine Art Versicherung gegen Risiken aus der Anbindung von Offshore-Windparks ans Netz. Sie finanziert also Einnahmeausfälle und entschädigt die Betreiber der Windparks. Für das Jahr 2023 wird sie bei 0,591 Cent/kWh liegen.
  • die Umlage für abschaltbare Lasten nach §AbLaV
    Mit der Umlage wurden die Anbieter von Abschaltleistung aus abschaltbaren Lasten vergütet, falls der Netzbetreiber diese zum Zweck der Systemstabilisierung abruft. Im Jahr 2022 lagen fielen dafür Kosten von 0,003 Cent/kWh an. Ab dem Jahr 2023 wird die Umlage nicht mehr erhoben.
  • und die Mehrwertsteuer.

Gaspreiszusammensetzung

Der Gaspreis setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Grob lassen sich diese zusammenfassen in

  • Steuern und Abgaben, die staatlich festgelegt sind
  • Regulierte Netzentgelte 
  • Gasbeschaffung, Service und Vertrieb 

Den größten Anteil am Gaspreis bilden mit 64 Prozent die Beschaffungskosten und die Kosten für Vertrieb und Service der Gasversorger. Die Beschaffungskosten werden an die Großhändler abgeführt, dann muss der Gasversorger noch seine eigenen Vertriebskosten abdecken. Der Rest bleibt als Marge. Dieser Anteil ist im deutschen Bundesdurchschnitt aufgrund der Energiekrise und den damit verbundenen Beschaffungspreisen für Energie gestiegen.

Die Steuern und Abgaben summieren sich auf 24 Prozent. Diese Kosten sind staatlich festgelegt und beinhalten die CO2-Steuer, die Erdgas- und Umsatzsteuer, die neu eingheführten Gasumlagen und die Konzessionsabgabe, die an die Kommunen uabgeführt wird.

12 Prozent entfallen auf die Netznutzungsentgelte (NNE), welche die Gasversorger den jeweiligen Netzbetreibern für die Benutzung ihrer Gasnetze bezahlen müssen. Auch die Kosten für Zähler (Betrieb, Wartung, Messung) sind darin enthalten. Die Netzentgelte sind gesetzlich reguliert.

So setzt sich der Gesamtbetrag des monatlichen Abschlags für Gas zusammen:

Der Erdgastarif setzt sich zusammen aus dem Arbeitspreis und einer Grundgebühr. Die Grundgebühr fällt dabei unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch an und soll die festen Kosten für das Gasnetz und die Gaszähler mit abdecken. Der Arbeitspreis benennt bestimmte Kosten pro genutzter Kilowattstunde und ist damit an den tatsächlichen Verbrauch gekoppelt. Auch der Abschlag für Strom berechnet sich aus Arbeits- und Grundpreis.

 

DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Versorgungssicherheit
VERSORGUNGSSICHERHEIT

Informationen zum Notfallplan Gas, zur Krisenvorsorge und aktuellen Lage der Gasversorgung.

Energiesparen
Wissen

Gewusst wie!
Energiespartipps für Zuhause.

 

Online-Preisvergleich
WISSEN

Online-Preisvergleich:
Worauf Sie achten sollten und wie Sie richtig vergleichen!

 

 

 

 

×