Unser(e) Angebot(e) Für Sie
* Die WEV wird bis zum Ende der Erstvertragslaufzeit keine Änderungen der Beschaffungs- und Vertriebskosten sowie der Netzentgelte an den Kunden weitergeben. Hiervon ausgenommen sind Änderungen der Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage, der § 17 f EnWG Offshore-Netzumlage, der § 19 StromNEV-Umlage und der Umlage nach § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten, die Umsatzsteuer, die Stromsteuer sowie die Kosten für den Messstellenbetrieb inklusive Messung. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist erstmalig mit einer Frist von 1 Monat zum Ablauf der Preisgarantie möglich.
Die Nettopreise enthalten die zur Zeit gültige(n): Stromsteuer in Höhe von 2,05 ct/kWh, KWKG-Umlage in Höhe von 0,357/kWh, Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG in Höhe von 0,591 ct/kWh, Umlage nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung in Höhe von 0,417 ct/kWh, Umlage nach § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten in Höhe von 0,000 ct/kWh, Konzessionsabgabe in Höhe von 1,59 ct/kWh (WarendorfSTROM privat) bzw. 0,11 ct/kWh (WarendorfSTROM profi), Entgelte für Netznutzung, Messung und Abrechnung. Die Preise vor den Klammern beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 %.