Unser Stördienst – Rund um die Uhr erreichbar

Stromstörung: 0800-0258101
Gasstörung: 0800-0258102
Wasserstörung: 0800-0258102
Wärmestörung: 0800-0258102
Straßenbeleuchtungsstörung: 02581 63603-450

Eine Störung der Straßenbeleuchtung können Sie hier melden

Herzlich Willkommen bei Ihren Stadtwerken Warendorf.

Unsere Mitarbeiter sind nicht nur persönlich vor Ort, sondern auch telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. Damit wir Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen können, finden Sie hier die richten Ansprechpartner für Ihr Anliegen.

Unseren Kundenservice
Bei Fragen zu Ihrer Wasser‐ oder Energieversorgung
Telefon: +49 2581 63603-400
E-Mail: kundenservice@swwaf.de

Unseren Netzservice
Bei Fragen zu Zählerdaten, Einspeisung oder Lieferantenwechsel
Telefon: +49 2581 63603-404
E-Mail: netzservice@swwaf.de

Unser Team der Warendorf Bäder
Bei Fragen rund um das Angebot des Hallen- oder Freibades
Telefon: +49 2581 63603-444
E-Mail: baeder@swwaf.de

Unsere Technik
Bei einem technischen Anliegen
Telefon: +49 2581 63603-411
E-Mail: technik@swwaf.de

In den sozialen Netzwerken informieren wir in unseren Beiträgen über Energiespartipps, Events, Störungen im Netz, unsere Aktionen und geben Einblicke in die beiden Unternehmen Stadtwerke Warendorf und WEV Warendorfer Energieversorgung

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Wir freuen uns, wenn Sie uns abonieren!

Gasnetz

Ihre sichere Versorgung hat
für uns höchste Priorität.

Wir vernetzen Menschen und Unternehmen, machen die Nacht zum Tag und sorgen für ein warmes Zuhause. Wir kümmern uns um unsere Kommunen und ihre Einwohner - rund um die Uhr.

Als lokales Netzunternehmen für Strom, Gas und Wasser in Warendorf stehen wir für eine sichere, zuverlässige, effiziente und kostengünstige Versorgung sowie kundennahen Netzservice.

Hier finden Sie Informationen über unsere Verträge, Preisblätter, Veröffentlichungspflichten und alles rund um das Thema Gas-Netzzugang und die Grund- und Ersatzversorgung mit Gas.

Claim

Unser Gasnetz 

Zahlen, Daten, Fakten 

Anzahl Ausspeisepunkte
davon im Hochdruck
davon in Mitteldruck
davon in Niederdruck
7793
63
2404
5326
Strecke Hochdruckleitungen (> 1 bar)

13,252 km ohne Anschlussleitungen
15,568 km mit Anschlussleitungen

Strecke Mitteldruckleitungen (0,1-1 bar) 59,255 km ohne Anschlussleitungen
90,190 km mit Anschlussleitungen
Strecke Niederdruckleitungen (< 0,1 bar) 107,615 km ohne Anschlussleitungen
169,746 km mit Anschlussleitungen

Stand: 01. April 2020.
Zahlen zur Beschreibung des Gasnetzes werden grundsätzlich jedes Jahr zum 01 April aktualisiert.

 

 

 

Rundum versorgt.

Unsere Netztechnik.

Gasflamme

Unsere Planauskunft informiert Sie kostenlos über die Lage von Versorgungsleitungen im öffentlichen Bereich, sowie auf Ihrem Baugrund. Wir unterstützen Sie mit aktuellen Plan- und Leitungsauskünften, prüfen Ihre Planunterlagen und helfen Ihnen vor Ort.

Bitte beachten Sie: Versorgungsleitungen dürfen nicht überbaut und mit Bäumen oder tief wurzelnden Sträuchern überpflanzt werden. Für Prüfzwecke müssen die Leitungen jederzeit zugänglich sein.

Festlegung des Grundversorgers

Der Grundversorger wird vom Netzbetreiber alle 3 Jahre nach § 36 Abs. 2 EnWG festgestellt. Es ist derjenige Gaslieferant, welcher zum 01.07. die meisten Haushalts-Kunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung versorgt. Am 01.07.2021 versorgt der Vertrieb der WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH und wird dementsprechend als Grundversorger für die Jahre 2022-2024 festgestellt festgestellt.

Änderungen über den Grundversorger "WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH" werden termingerecht hier bekannt gegeben.

 

Sperren

Wir als Netzbetreiber unterbrechen den Netzanschluss Ihres belieferten Kunden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen hierfür vorliegen.

  • Der Lieferant versichert, dass er auf Grund des mit dem Kunden abgeschlossenen Liefervertrags zur Veranlassung der Sperrung berechtigt ist.
  • Er versichert insbesondere, dass die Voraussetzungen der Sperrung vorliegen und dass dem Kunden keine Einwendungen und Einreden zustehen, welche die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen.
  • Der Lieferant versichert dem Auftragnehmer ferner, dass die Sperrung verhältnismäßig ist.
  • Der Lieferant stellt den Netzbetreiber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei, die sich aus einer unberechtigten Sperrung ergeben können.

 Der Weg zu Ihrem Netzanschluss

  • Um einen Netzanschluss bei uns zu beantragen, senden Sie uns bitte das Formular Antrag Netzanschluss ausgefüllt per E-Mail an netzanschluss@swwaf.de
  • Nachdem Sie alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bei uns eingereicht haben, erhalten Sie Ihr Netzanschluss-Angebot
  • Ist der Bau Ihrer Immobilie soweit fortgeschritten, stellt unser Partnerunternehmen Ihren Netzanschluss her.
  • Nun fehlt nur noch der passende Zähler. Die Inbetriebsetzung einer elektrischen Kundenanalge wird direkt über Ihren Installateur bei unserem Netzservice beantragt.

Wenn Sie eine Sanierung, einen Umbau oder den Abriss eines bestehenden Gebäudes planen, ist eine Änderung des Netzanschlusses erforderlich. Hier können Sie die Änderung an Ihren Anschlüssen einfach online beantragen.

Unsere Änderungsvarianten

Versetzen
Ein Versetzen Ihres Netzanschlusses - provisorisch oder dauerhauft - kann z. B.

  • bei Baumaßnahmen im Zuleitungsbereich oder
  • beim Austausch Ihres Freileitungsanschlusses auf Ihrem Dach gegen einen Kabel-Netzanschluss notwendig sein.

Stilllegen
Beim Abriss eines Gebäudes werden in der Regel vorab alle Versorgungsleitungen auf dem Grundstück abgetrennt.
Wird anschließend ein neues Gebäude auf dem Grundstück errichtet und wieder ein Netzanschluss benötigt, beantragen Sie den neuen Netzanschluss über unseren Online-Service "Hausanschluss beantragen".

Leistungserhöhung

Veränderungen an Ihrem Gebäude - wie z. B.

  • der Einbau einer Wärmepumpe
  • die Installation einer Elektro-Ladesäule
  • der Austausch Ihrer Heizungsanlage

haben Auswirkungen auf Ihre benötigte Anschlussleistung.

Hinweis: Für die Beantragung einer Leistungserhöhung benötigen Sie zwingend die Unterstützung eines Installateurs. Dieser muss u. a. sicherstellen, dass Ihre Hausinstallation für die erhöhte Leistung geeignet ist.

Und so funktioniert’s:

  1. Über das Online-Formular teilen Sie uns mit, ob Sie den Anschluss versetzen, stilllegen oder die Leistung erhöhen wollen
  2. Wir prüfen Ihre Angaben und die technische Umsetzung – ggf. auch direkt vor Ort. Anschließend erhalten Sie Ihr individuelles Angebot.

Im Falle eines Abrisses werden beispielsweise die Anschlüsse von den Versorgungsleitungen getrennt.

Netzentgelte

Netzentgelte und Konzessionsabgaben 

Netzentgelte

Konzessionsabgabe

UNSERE ENERGIEEXPERTEN

Ansprechpartner Gasnetz
Claim Gasnetz

Sie haben Fragen?
Wir sind persönlich für Sie da!

Unsere Netztechnik Gas unterstützt Sie in Ihrem Vorhaben. Ob Neubau, Umbau oder Umzug. Wenn es um Planauskunft, Netzanschluss oder allgemeine technische Fragen geht, ist das Team Netztechnik Gas Ihr richtiger Ansprechpartner!

CHRIS DÜSTERHUES
Meister Gas, Wasser, Wärme
Tel. +49 2581 63603-434
E-Mail: duesterhues@swwaf.de

MIRKO MÜHLENSCHULTE
Netzplanung
Tel. +49 2581 63603-465
E-Mail: muehlenschulte@swwaf.de

WILHELM PETERS
Dokumentation und Planung
Tel. +49 2581 63603-466
E-Mail: peters@swwaf.de

Stadtwerke Warendorf GmbH
WEV Warendorf Energieversorgung GmbH
Hellegraben 25
48231 Warendorf

Öffnungzeiten Netzservice und Netztechnik: Hellegraben 25
Montag – Donnerstag: 7.30 – 12.30 Uhr
13.30 – 16.00 Uhr
Freitag: 7.30 – 12.30 Uhr

Schriftzug Schon gewusst

Sie haben Fragen zum Zählerwechsel oder möchten uns einen Lieferantenwechsel mitteilen?

Unsere Online-Services, hilfreiche Tipps und umfangreiche Informationen finden Sie in unserem Netzservice.

Frau telefoniert

Veröffentlichungspflichten und Zertifikate

Netzanschluss

Netzstrukturdaten

Messstellenbetrieb

Grundversorgung

Grund und Ersatzversorgung für Haushalte

Jederzeit zuverlässig versorgt mit unserer Grund- und Ersatzversorgung.

Leistungen

Tarife

Die Preise in Klammern (teilweise gerundet) beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19%.

Vertragsbezeichnung Grundpreis
Euro/Monat
Arbeitspreis
Cent/kWh
Jahresverbrauch
kWh
Optimo
Mini*
3,57 Euro
(3,00 Euro)
8,459 Cent
(7,109 Cent)
0 - 3.000 kWh**
Optimo
Midi*
7,14 Euro
(6,00 Euro)
7,031 Cent
(5,909 Cent)
3.001 - 10.000 kWh**
Optimo
Maxi*
10,71 Euro
(9,00 Euro)
6,603 Cent
(5,174 Cent)
10.001 - 30.000 kWh**
Optimo*
Maxi Plus
14,28 Euro
(12,00 Euro)
6,460 Cent
(5,429 Cent)
30.001 - 55.384 kWh**
Optimo
Maxi Extra
  6,770 Cent
(5,689 Cent)
ab 55.385 kWh**
Optimo
SHV
29,57 Euro
(25,00 Euro)
6,351 Cent
(5,337 Cent)
ab 100.000 kWh**
Optimo
SHV (Mindestpreis)
  6,470 Cent
(5,437 Cent)
ab 300.000 kWh**

* Je nach verbrauchter Menge erhält der Kunde automatisch im Rahmen der Bestabrechnung die für ihn günstigste Jahresverbrauchsstufe.

** Die Verbrauchsgrenzen beziehen sich auf einen Abrechnungszeitraum von 365 Tagen. Die Bruttopreise (Endpreise teilweise gerundet) beinhalten die zum Leistungszeitpunkt jeweils gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer von zzt. 16 %. Im Rechnungsbetrag sind neben der Umsatzsteuer die Energiesteuer von 0,55 Cent/kWh gem. Energiesteuergesetz (Regelsatz), die Entgelte für Netznutzung, Messung und Abrechnung sowie die Konzessionsabgabe von 0,15 Cent/kWh enthalten.

Grund und Ersatzversorgung für Nicht-Haushalte

Jederzeit zuverlässig versorgt mit unserer Grund- und Ersatzversorgung für landwirtschaftliche und gewerbliche Kunden.

Leistungen

Tarife

Die Preise in Klammern (teilweise gerundet) beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19%.

Vertragsbezeichnung Grundpreis
Euro/Monat
Arbeitspreis
Cent/kWh
Jahresverbrauch
kWh
Optimo
Mini*
3,57 Euro
(3,00 Euro)
15,865 Cent
(13,332 Cent)
0 - 3.000 kWh**
Optimo
Midi*
7,14 Euro
(6,00 Euro)
15,865 Cent
(13,332 Cent)
3.001 - 10.000 kWh**
Optimo
Maxi*
10,71 Euro
(9,00 Euro)
15,865 Cent
(13,332 Cent)
10.001 - 30.000 kWh**
Optimo*
Maxi Plus
14,28 Euro
(12,00 Euro)
15,865 Cent
(13,332 Cent)
30.001 - 55.384 kWh**
Optimo
Maxi Extra
  15,865 Cent
(13,332 Cent)
ab 55.385 kWh**
Optimo
SHV
29,57 Euro
(25,00 Euro)
15,865 Cent
(13,332 Cent)
ab 100.000 kWh**
Optimo
SHV (Mindestpreis)
  15,865 Cent
(13,332 Cent)
ab 300.000 kWh**

* Je nach verbrauchter Menge erhält der Kunde automatisch im Rahmen der Bestabrechnung die für ihn günstigste Jahresverbrauchsstufe.

** Die Verbrauchsgrenzen beziehen sich auf einen Abrechnungszeitraum von 365 Tagen. Die Bruttopreise (Endpreise teilweise gerundet) beinhalten die zum Leistungszeitpunkt jeweils gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer von zzt. 16 %. Im Rechnungsbetrag sind neben der Umsatzsteuer die Energiesteuer von 0,55 Cent/kWh gem. Energiesteuergesetz (Regelsatz), die Entgelte für Netznutzung, Messung und Abrechnung sowie die Konzessionsabgabe von 0,15 Cent/kWh enthalten.

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