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Unsere Wasserspartipps

Wasser wird ge-braucht, nicht wirklich ver-braucht. Am Ende einer langen, sorgsamen Wiederaufbereitung im Wasserwerk wird es in den natürlichen Wasserkreislauf zurück- und dem Grundwasser zu-geführt. Viele Menschen gehen also davon aus, dass es bei Wasser gar nicht erst zu einer Verknappung kommen kann. Ist Wassersparen eigentlich überflüssig?

Wasser ist ein höchst sensibler Anzeiger für Veränderungen im Ökosystem. 2018 und 2019 waren sehr trockene Jahre, und es gab viel Wind. Bei Trockenheit durch Hitze kann die Winderosion stärker greifen, der Grundwasserspiegel sinkt schneller ab. Gleichzeitig erhöht sich bei Hitze unser Bedarf an Wasser. Im Sommer kommt es zu Verbrauchsspitzen am frühen Abend, wenn alle nach Hause kommen, Haushaltsgeräte anstellen und ihre Gärten gießen. Vor allem in den Abendstunden zwischen 18 und 22 findet Uhr eine überdurchschnittliche Wasserentnahme statt. Das führt in Hitzesommern zu einer grenzwertigen Senkung des Wasserspiegels in unserem Versorgungssystem. Im letzten Jahr haben wir aus diesem Grund gemeinsam mit anderen Wasser-versorgern in der Region die Verbraucher zu einem sparsameren Umgang mit Wasser aufgefordert. Unser Fazit aus dem letzten Sommer: Wir möchten lieber Vorsorge treffen.

Wie können wir alle mit Wasser achtsamer umgehen, ohne dass wir dies als Einschränkung erleben? Wie lässt sich in der Garten- und Grünflächenbewässerung Wasser gezielter einsetzen? Welche Pflanzen sind wertvolle Helfer beim Wassersparen und welche Bewässerungssysteme effektiv? In unserem Wassersparflyer geben wir wertvolle Tipps!

Online-Preisvergleich

Das sollten Sie wissen 

Dass es sich lohnt, die Leistungen von Stromanbietern zu vergleichen, ist den meisten Verbrauchern inzwischen bekannt. Doch sollte man sich nicht blenden lassen, denn gerade auf den Online-Portalen im Internet sind die günstigsten Anbieter am Ende doch keine so gute Wahl. Eines vorweg: Die große Mehrzahl der Stromanbieter in Deutschland agiert seriös. Es gibt aber dennoch viele schwarze Schafe. Der Verbraucher wird oftmals mit Lockangeboten getäuscht. Auch sind nur rund die Hälfte der im Markt befindlichen Anbieter dort überhaupt gelistet. Grund dafür sind hohe Gebühren und nicht akzeptable Rahmenbedingungen der Portalanbieter. Vergleiche können so also nur schwer vorgenommen werden. Viele Strom- und Gasanbieter treten zudem unter verschiedenen Markenamen auf, sodass viele angezeigte Tarife nicht selten von einigen wenigen Anbietern stammen.

Falsche Boni und schlechter Kundenservice

In den meisten Fällen werden die erstplatzierten Stromanbieter angeklickt. Die ersten angezeigten Stromtarife beim Stromvergleich sind jedoch häufig nicht etwa die günstigsten oder die vertrauenswürdigsten Anbieter. Hierbei handelt es sich schlicht um Werbung des Vergleichsportals - vergleichbar mit den ersten angezeigten “Suchergebnissen” bei einer Google-Suche. Außerdem sollte man sich nicht von bunten Buttons, vermeintlich aussagekräftigen Zertifikaten oder Willkommensgeschenken blenden lassen. Diese “Geschenke” bringen so gut wie nie Vorteile für Kunden.

Die Preisspanne vom ersten bis zum zehnten Suchergebnis beträgt oftmals keine 10 Euro im Jahr. Solch kleinen Beträgen sollte man beim Stromvergleich nicht auf den Leim gehen. Denn nicht selten werden fragwürdige Geschäftspraktiken mit allerlei attraktiven Lockpreisen und hohen Boniversprechen an den Tag gelegt. So gibt es einige Versorger, die etwa den Preis im ersten Vertragsjahr durch einen sehr hohen Neukundenbonus noch stärker absenken als andere Mitbewerber. Außerdem ist der Kundenservice häufig sehr mangelhaft. Die Verträge werden mit langer Laufzeit abgeschlossen, und da herauszukommen gestaltet sich als schwierig, denn die Kündigungsklauseln sind ausgefeilt.

Das sollten Sie beim Online-Preisvergleich also bedenken:

  • Erstplatzierte Angebote sind häufig bezahlte Werbung
  • Die Preisspanne vom ersten bis zum zehntplatzierten Angebot beträgt oft weniger als 10 € pro Jahr
  • Neukundenboni werden häufig in die Abschlagssummen eingerechnet, wodurch die angezeigten Preise stark abgesenkt und niedriger angezeigt werden, als sie tatsächlich sind
  • Vertragslaufzeiten und Kündigungsklauseln beachten: Hohe Neukundenboni und Lockpreise verschleiern nicht selten ungünstige Kündigungsklauseln

Kundenbewertungen unter der Lupe

Fast alle Vergleichsportale bieten beim Stromvergleich inzwischen Kundenbewertungen zu jedem Anbieter. Das ist im Grunde eine gute Sache, die jedoch nicht selten einen entscheidenden Haken hat. Die Verbraucher werden in aller Regel am Anfang der Vertragsbeziehung zu den Leistungen abgefragt. Es ist unmöglich zu diesem Zeitpunkt zu beurteilen, ob man bei dem jeweiligen Anbieter gut aufgehoben ist, da die Probleme zumeist erst gegen Ende des ersten Vertragsjahres beginnen.

Beschwerden von Kunden sind ein guter Indikator für schwarze Schafe und man sollte diese für einen sicheren Stromvergleich stets berücksichtigen. Verbraucher sind gut beraten, wenn sie zusätzlich zu ihrem Preisvergleich, Beschwerdeportale wie beispielsweise Reclabox, wo aktuell mehr als 8.800 Beschwerden über Stromanbieter zu finden sind, zu Rate ziehen.

Stromkennzeichnung

Eine Frage der Einstellung

Die Frage, ob man seinen Strom- und Gasliefervertrag über ein Onlineportal oder direkt beim lokalen Versorger abschließt, ist eine Einstellungssache. Lokale Anbieter bieten in der Regel nicht nur zuverlässigeren Kundenservice, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur lokalen Wertschöpfung und fördern Projekte vor Ort. Zudem bieten viele Stadtwerke ausschließlich Ökostromtarife an, wohingegen besonders größere Versorger neben Ökostrom auch Strom aus Kernkraft und Kohle im Portfolio haben. Hier wird die Preisfrage auch zu einer Gewissensfrage. Viele lokale Versorger sind gar nicht erst aktiv auf Vergleichsportalen gelistet, sodass die für einen Vergleich herangezogenen Preise nicht selten veraltet sind oder es sich dabei um den deutlich teureren Grundversorgertarif handelt. Ein Preisvergleich zwischen dem lokalen Versorger und vermeindlich günstigeren Anbietern ist nur schwer möglich.

Grundsätzlich gilt es beim Preisvergleich von Strom- und Gas über ein Vergleichsportal die richtigen Filter zu setzen, damit die Suche auch zum gewünschte Erfolg führt. Diese Filtereinstellungen sollten Sie beachten:

  • Häkchen für Berücksichtigung von Boni und Rabatten in den Filtereinstellungen entfernen. So wird der reine Strom- bzw. Gaspreis verglichen.
  • Pakettarife ausschließen. Diese kWh-Pakete sind nur für Kunden mit einem stabilen, gut abschätzbaren Verbrauch interessant.
  • Monatliche Zahlweise auswählen. Zwar sind sogenannte Vorauskasse-Tarife günstiger, doch das finanzielle Risiko, z. B. im Falle einer Insolvenz des Stromversorgers, trägt der Kunde.
  • Mindestens 12 Monate Preisgarantie, bewahrt vor Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit. Oftmals davon ausgenommen sind Steuern und staatlich veranlasste Abgaben.
  • Kundenbewertungen kritisch prüfen, z. B. über das Beschwerdeportal Reclabox. Die ersten Plätze der Strompreisvergleiche belegen häufig Anbieter mit den meisten Beschwerden.

Smart Meter

Wir klären auf 

Die Bundesregierung hält eine Vielzahl von kommunikationsfähigen Stromzählern für notwendig, um die Energiewende ab etwa 2030 weiter voranzutreiben. Ein sogenannter Smart Meter soll dies in Zukunft möglich machen und damit die Digitalisierung der Energiewende unterstützen. Bis 2032 sollen alle Haushalte in Deutschland entweder über eine moderne oder eine intelligente Messeinrichtung verfügen. Aber eines sei gesagt: Die Anschaffung ist eine von der Bundesregierung verpflichtende Maßnahme, die unabhängig vom Energieversorger durchgeführt wird.

Moderne Messeinrichtungen sind elektronische Stromzähler mit einem digitalen Display, das den tatsächlichen Energieverbrauch in verschiedenen Zeitfenstern auf dem Display darstellen kann. Dieser Gerätetyp ersetzt eins-zu-eins die alten Zähler, kann aber keine Daten versenden, ist also nicht internetfähig.

Bei einem intelligenten Messsystem, handelt es sich um ein Messsystem, das aus zwei Geräten besteht. Nämlich aus der oben genannten modernen Messeinrichtung, die die Messdaten bereitstellt, und aus einem Smart Meter Gateway, das als Kommunikationsgerät dient und die Daten nach vorgegebenen Regeln versendet. Intelligente Messsysteme sind bindend unter anderem für private Verbraucher von über 6 000 Kilowattstunden pro Jahr oder auch Einspeiser mit mehr als sieben Kilowatt Anlagenleistung. Doch in den meisten Fällen liegt der Verbrauch deutlich darunter.

Vorteile für Unternehmen und Privathaushalte

Intelligente Messysteme schaffen die Grundlage für ein modernes Energiemanagement. Das ist besonders für Unternehmen von besonderer Bedeutung. So können Smart Meter Messwerte aus verschiedenen Standorten und Verbrauchssparten gebündelt sichtbar machen und somit dabei helfen, Möglichkeiten zum Energiesparen leichter zu identifizieren. Das integrierte Kommunikationsgerät erlaubt zudem eine bequeme Fernablesung der Messwerte. Für Einspeiser wird es durch Smart Meter in Zukunft möglich, selbst erzeugten Strom zum besten Zeitpunkt zu verkaufen.

Privathaushalten bietet Smart meter in Zukunft mehr Transparenz durch detaillierte Daten und ist Voraussetzung dafür, um flexible Stromtarife nutzen und dadurch Kosten sparen zu können. Größere Stromverbräuche wie beispielsweise von Ladesäulen oder Phovoltaikanlagen, können durch Smart meter automatisch gesteuert werden. Eine Ablesung findet zudem nicht mehr vor Ort statt und Zähler für Gas, Wasser, Strom oder Wärme können gleichermaßen eingebunden werden. In Zukunft können intelligente Messgeräte als gesicherte Kommunikationsplattform für Smart-Home-Anwendungen genutzt werden, was eine effiziente Energienutzung und somit weitere Kosteneinsparungen ermöglicht.

Smart Meter und Datenschutz

Wenn so eine Vielzahl an Daten hin und her gesendet werden, kommt für den Verbraucher schnell die Frage nach der Sicherheit. In Deutschland steht Sicherheit an erster Stelle. So darf hierzulande kein Gerät verbaut werden, das nicht durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geprüft und freigegeben wurde. Das Sicherheitsmodul im Smart-Meter-Gateway erfüllt höchsten Standard mit ziemlich strengen Regeln. In ganz Europa steht Deutschland in punkto Datenschutz und Sicherheit auf Platz eins und gilt als Vorreiter. Die individuellen Messwerte, die das Gerät versendet, gehen anonym und ausschließlich an die Empfänger, die gesetzlich dazu berechtigt sind und ganz klar definiert sind. Die Daten dürfen nur zum Zwecke der Energieversorgung verwendet werden. Datenschutz und -sicherheit ist also in hohem Maße gewährleistet.

Wie viel kosten moderne und intelligente Messsysteme?

Die Preisobergrenzen für die jährlichen Kosten von Smart Metern sind gesetzlich vorgegeben und dürfen vom grundzuständigen Messstellenbetreiber nicht überschritten werden. Doch sollten die Verbraucher sich bereits im Vorfeld gut informieren. Da manch ein Anbieter die Rechnung für die Umsetzung der Messeinrichtungen separat über den Betreiber verschickt, tauchen die Zahlen nicht in der Kalkulation des Energiepreises auf, beispielsweise beim Tarifvergleich auf. Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist normalerweise Ihr lokaler Netzbetreiber. Von ihm erhalten Sie auch bislang jährlich die Ablesekarte. In Warendorf ist die WEV Warendorder Energieversorgung GmbH, Tochter der Stadtwerke Warendorf, zuständig für den Netzbetrieb. Ihren aktuellen Jahresverbrauch finden Sie auf der Rechnung Ihres Stromanbieters; maßgeblich ist der Durchschnittswert der jeweils letzten drei Jahre.

Ein digitaler Stromzähler kostet nicht mehr als der alte, analoge Stromzähler, maximal 20 € pro Jahr. Der Preis für einen Smart Meter, also einen digitalen Stromzähler mit zusätzlichem Gateway, richtet sich nach dem jährlichen Energieverbrauch.

KOSTEN SMART METER
Einfamilienhaus /
Wohnung mit 3.500 kWh/Jahr
(Durchschnittsverbrauch
3-köpfige Familie)
max. 40 Euro/ Jahr Einbau optional
Einfamilienhaus / Mietwohnung mit 6.000 bis 10.000 kWh/Jahr
(z. B. mit elektrischer Wärmepumpe oder E-Auto-Wallbox)
max. 100 Euro/Jahr verpfllichtender Einbau!
Einfamilienhaus mit Photovoltaikanlage zwischen 7 und 15 kW installierte Leistung max. 100 Euro/Jahr verpflichtender Einbau!
Unternehmen mit 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr max. 130 Euro/ Jahr verpfllichtender Einbau!

 

Einbaupflicht für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme

Liegt der jährliche Stromverbrauch unter 6.000 kWh, wie es bei den meisten Privathaushalten der Fall ist, gibt es keine Smart-Meter-Einbaupflicht. Lediglich die alten, analogen Zähler werden bis 2032 gegen digitale Stromzähler getauscht. Den digitalen Stromzähler freiwillig zu einem Smart Meter zu erweitern, ist möglich. Die Entscheidung liegt beim Messstellenbetreiber.

Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist normalerweise Ihr lokaler Netzbetreiber. Von ihm erhalten Sie auch bislang jährlich die Ablesekarte. In Warendorf ist die WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH, Tochter der Stadtwerke Warendorf, zuständig für den Netzbetrieb. Ihren aktuellen Jahresverbrauch finden Sie auf der Rechnung Ihres Stromanbieters; maßgeblich ist der Durchschnittswert der jeweils letzten drei Jahre.

Smart Meter

Klimaschutzpaket

Das aus für die Ölheizung

Kommt nach den im September beschlossenen Punkten für das Klimaschutzprogramm jetzt ein Ölheizungsverbot? Viele Verbraucher sind verunsichert und fragen sich, ob sie sich über kurz oder lang, also bis spätestens 2026, vom Heizen mit Öl verabschieden müssen. Und ja, das scheint, zumindest mittelfristig, beschlossen zu sein. Das Ziel ist klar – Öl als Energieträger soll aus deutschen Häusern verbannt werden. Dabei gibt es Ausnahmen, die noch nicht von einer Austauschpflicht betroffen sind.

Der Hintergrund: Klimaschutz und Heizung

Es geht um den Energiewandel und besonders die Heizung hat einen großen Einfluss auf die Energieeffizienz. Rund 35% des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland gehen auf das Konto der Beheizung und Warmwasserbereitung für Gebäude. Das verursacht rund 30% des CO2-Ausstoßes. Eine effiziente Heizung spielt daher eine nicht unerhebliche Rolle, wenn es darum geht, umweltschädliche Emissionen , aber auch die ganz persönlichen Energiekosten, zu reduzieren.

Austauschpflicht nach Alter der Heizung

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt unter bestimmten Bedingungen eine Austauschpflicht für alte Ölheizungen, die deutlich mehr Energie verbrauchen als nötig. Entscheidend für die Austauschpflicht für Ölheizungen ist das Alter des Heizung. Dieses entspricht in der Regel dem Kesselalter und kann am Typenschild der Heizung abgelesen werden.

Baujahr des Wärmeerzeugers 1989 1990 1991 1992 1993 1994
Von der Austauschpflicht betroffen 2019 2020 2021 2022 2023 2024

 

Was ist mit Förderung?

Eine neue Heizung kann man nicht so eben aus der Portokasse finanzieren, da kommen schon mal einige Tausende an Euro zusammen. Das Gute: es gibt staatliche Förderung von Bund, Ländern sowie Kommunen, auch für das Optimieren der Heizung. Der Einbau einer neuen Gasheizung mit Brennwerttechnik in Kombination mit einer Solarthermie-Anlage wird vom Staat durch KfW und BAFA großzügig gefördert. Für eine neue Gasheizung gewährt die KfW-Förderung im Programm 152 günstige Kredite sowie im KfW-Programm 430 attraktive Fördergelder.

Heizung Mieten statt Kaufen

In vielen deutschen Heizungskellern laufen auch heute noch völlig veraltete Heizkessel. Dass sich durch den Einbau einer neuen Heizung viel Geld sparen lässt, ist zwar vielen Verbrauchern bewusst. Die zum Teil sehr hohen Investitionskosten scheuen diese jedoch. Doch es gibt eine Alternative, die ein nicht allzu großes Loch in der Geldbörse verursacht. Hausbesitzer können nämlich Heizungen auch mieten. Der Vorgang nennt sich Contracting.

Der Kunde zahlt eine monatliche Miete und hat weder mit dem Einbau noch mit der Wartung der neuen Anlage etwas zu tun. Ist die Heizung älter als 20 Jahre und bereits unzuverlässiger geworden, dann wird es höchste Zeit für eine neue Effizientere, die umweltfreundlicher und zudem energiesparender ist.

Heizungstausch

So viel können Sie sparen

Die Stadtwerke Warendorf bieten diese Lösung bereits seit einigen Jahren erfolgreich an. Bei gleichzeitigem Abschluss eines Gasliefervertrags gibt es für Gas-Kunden eine zusätzliche Förderung von bis zu 300 EURO und 3% Rabatt auf die Jahresrechnung für die ersten 4 Vertragsjahre. Bei einem Jahresverbrauch von 17.000 kWh und einem Anschaffungspreis von 7.000 € bei einer Laufzeit von 10 Jahren, ergibt sich eine monatliche Rate von 181,55 € inklusive Abschlag für die Wärmelieferung.

Mit WARENDORFWÄRME sind Einsparungen von bis zu 455 € in den ersten vier Jahren möglich. Zusätzlich ist eine Reduzierung des monatlichen Grunpreises der Heizung durch staatliche Förderprogramme möglich.

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