Unser Stördienst – Rund um die Uhr erreichbar

Stromstörung: 0800-0258101
Gasstörung: 0800-0258102
Wasserstörung: 0800-0258102
Wärmestörung: 0800-0258102
Straßenbeleuchtungsstörung: 02581 63603-450

Eine Störung der Straßenbeleuchtung können Sie hier melden

Herzlich Willkommen bei Ihren Stadtwerken Warendorf.

Unsere Mitarbeiter sind nicht nur persönlich vor Ort, sondern auch telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. Damit wir Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen können, finden Sie hier die richten Ansprechpartner für Ihr Anliegen.

Unseren Kundenservice
Bei Fragen zu Ihrer Wasser‐ oder Energieversorgung
Telefon: +49 2581 63603-400
E-Mail: kundenservice@swwaf.de

Unseren Netzservice
Bei Fragen zu Zählerdaten, Einspeisung oder Lieferantenwechsel
Telefon: +49 2581 63603-404
E-Mail: netzservice@swwaf.de

Unser Team der Warendorf Bäder
Bei Fragen rund um das Angebot des Hallen- oder Freibades
Telefon: +49 2581 63603-444
E-Mail: baeder@swwaf.de

Unsere Technik
Bei einem technischen Anliegen
Telefon: +49 2581 63603-411
E-Mail: technik@swwaf.de

In den sozialen Netzwerken informieren wir in unseren Beiträgen über Energiespartipps, Events, Störungen im Netz, unsere Aktionen und geben Einblicke in die beiden Unternehmen Stadtwerke Warendorf und WEV Warendorfer Energieversorgung

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Wir freuen uns, wenn Sie uns abonieren!

Netzservice

Ihre sichere Versorgung hat
für uns höchste Priorität.

Wir vernetzen Menschen und Unternehmen, machen die Nacht zum Tag und bringen Elektromobilität an jeden Ort. Wir kümmern uns um unsere Stadt und ihre Stadtteile - rund um die Uhr.

Als lokales Netzunternehmen für Strom, Gas und Wasser in Warendorf stehen wir für eine sichere, zuverlässige, effiziente und kostengünstige Versorgung sowie kundennahen Netzservice.

Hier finden Sie Informationen über unsere Verträge, Preisblätter, Veröffentlichungspflichten und alles rund um das Thema Einspeisung und Messtellenbetrieb.

Claim

Rundum versorgt.

Unsere Netzservice.

Zähler beantragen

Ab sofort gestaltet sich der Prozess für die Ausgabe und Rückgabe von Strom-, Gas-, und Wasserzählern wie folgt:

  • Vorab-Übersendung des Inbetriebsetzungs-Antrags per E-Mail an netzservice@swwaf.de (mind. einen Tag vor der gewünschten Abholung bzw. Rückgabe). 
  • Falls es sich um keinen Standardfall handelt (z.B. bei Stromeinspeisung) kurze Erläuterung des Messkonzepts und ggf. benötigter Zusatzausstattung.
  • Nach Erhalt und Prüfung Ihrer Unterlagen bereiten wir die Zählerausgabe bzw. Rücknahme für Sie vor.
  • Sie erhalten von uns eine kurze Bestätigung per Mail, dass Ihr Zähler abholbereit ist bzw. zurückgebracht werden kann.

Falls sich aufgrund Ihrer Unterlagen Fragen für uns ergeben, nehmen wir schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen auf. Für Fragen zur Inbetriebsetzung oder Rückgabe können Sie uns selbstverständlich auch weiterhin telefonisch oder per E-Mail erreichen. 

Abholung/ Rückgabe der Zähler
Die Zähler können Sie eigenständig während unserer Öffnungszeiten in unserem Cityshop in der Münsterstraße 18 in Warendorf abholen bzw. zurückgeben. Genaue Details zum Ablauf teilen wir Ihnen vorab per Mail mit. Die Zählerausgabe bzw. Abgabe im Verwaltungsgebäude ist nicht mehr möglich! Bei Fragen zum neuen Ablauf stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Zählerstand ablesen und einfach übermitteln

Das geht online bequem und einfach!

  • Über unseren Online-Service Zählerstand erfassen
  • Sie fotografieren Ihren Stromzähler mit erkennbarer Zählernummer und erkennbarem Zählerstand ab und senden dieses Foto an netzservice@swwaf.de

 

Information über die Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen nach § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Das Messstellenbetriebsgesetz vom 29.08.2016 regelt die Ausstattung der Messstellen von Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Mit der gegenüber der Bundesnetzagentur getätigten Anzeige übernimmt die WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir für die Einbau dieser Geräte an den Messstellen verantwortlich. Auf Wunsch des Anschlussnutzers (§5 MsbG) oder unter bestimmten Voraussetzungen auch des Anschlussnehmers (§6 MsbG) kann der Messstellenbetrieb durch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber durchgeführt werden, sofern ein einwandfreier Messstellenbetrieb nach MsbG gewährleistet wird.

Messen / Abrechnung

Hier finden Sie das aktuelle Preisblatt für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme der WEV. Das Preisblatt ist gültig ab dem 01.01.2018.
Darin erhalten Sie ebenfalls Informationen über unsere angebotenen Zusatzleistungen.

Messstellenvertrag

Den Messstellenvertrag über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber stellen wir Ihnen hier zur Verfügung. Sofern ein intelligentes Messsystem installiert wurde, erhalten Sie als Ergänzung zum Messstellenvertrag ein Formblatt mit Informationen über die Datenkommunikation, die durch das Smart-Meter-Gateway ausgelöst wird.

Sie möchten aktiv an der Energiewende mitwirken und Ihren Strom selbst erzeugen und dafür eine Eigenerzeugungsanlage errichten?

Wir unterstützen Sie dabei. Hier erfahren Sie, welche Schritte erforderlich sind, damit wir Ihre Eigenerzeugungsanlage an unser Niederspannungsnetz anschließen können.

Ihr Weg zur eigenen Eigenerzeugungsanlage:

  1. Über das Online-Formular teilen Sie uns Informationen über Ihre Eigenerzeugungsanlage mit und senden uns einfach ein unterschriebenes Anfrageformular mit den erforderlichen weiteren Unterlagen zu. Wir prüfen, wie wir Ihre Anlage sicher in unser Netz integrieren und ob eventuell Netzverstärkungsmaßnahmen notwendig sind.
  2. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen und Abschluss unserer technischen Prüfung erhalten Sie von uns eine Anschlusszusage mit der Mitteilung zum Netzverknüpfungspunkt (NVP). Mit Ihrem Elektroinstallateur besprechen Sie eventuell erforderliche Maßnahmen, z. B. Netzverstärkung.
  3. Ihre Anlage kann unter den Vorgaben der Anschlusszusage errichtet werden.
  4. Den erforderlichen Zählerwechsel lassen Sie von Ihrem Elektroinstallateur durchführen.
  5. Ihr Elektroinstallateur nimmt Ihre Erzeugungsanlage in Betrieb und dokumentiert die fachgerechte Ausführung.
  6. Sie füllen die benötigten Formulare für die Abrechnung aus und senden uns diese zu.
  7. Wir hinterlegen Ihre Erzeugungsanlage in unserem Abrechnungssystem. Danach erhalten Sie von uns eine Abschlagsmitteilung. 

Sie sind bereits erfolgreicher Stromerzeuger mit Ihrer eigenen Eigenerzeugungsanlage und möchten uns Änderungen bekannt geben? Oder hat sich der Betreiber einer bestehenden Eigenerzeugungsanlage geändert?

Einen Betreiberwechsel teilen Sie uns über das Betreiberwechselformular mit. Dieses können Sie uns per E-Mail oder Post ausgefüllt und vom ehemaligen und neuen Anlagenbetreiber unterschrieben zusenden.

Wichtig: Der Anlagenbetreiberwechsel muss bis spätestens einen Monat im Marktstammdatenregister registriert werden, um eine Sanktionierung der Einspeisevergütung zu vermeiden.

Hier finden Sie unsere FAQ zum Thema Anmeldung und Ummeldung Ihrer Eigenerzeugungs-Anlage!

Stromkasten

Hier können Sie eine Ladeeinrichtung für Ihr E-Auto online anmelden. Bitte füllen Sie dafür das nachfolgende Online-Formular vollständig aus.

Nachdem wir Ihre Anmeldung erhalten haben, wird dieser geprüft. Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigung und eine Information über das weitere Vorgehen. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.

Steckfertige PV-Anlage (Balkonkraftwerk)

Was ist eine steckfertige PV-Anlage?

  • Steckerfertige PV-Anlagen sind kleine Photovoltaik-Anlagen, meist bestehend aus 1-2 Modulen inklusive Wechselrichter mit max. 600 VA (Ausgangsleistung des Wechselrichters).
  • Sie können direkt an eine spezielle Einspeisesteckdose des eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden.
  • Durch sie kann bei sonnigem Wetter ein Teil des hauseigenen Stromverbrauchs gedeckt werden.
  • Steckerfertige PV-Anlagen bezeichnet man auch als Balkon-PV-Anlagen/Balkonkraftwerke, Plug-In-PV-Anlagen, Mini-PV-Anlagen oder Guerilla-PV.

Anmeldung Ihrer Anlage

Sie melden Ihre steckerfertige PV-Anlage immer über das Formular "Anmeldung einer steckerfertigen PV-Anlage" an. Das Formular füllen Sie bitte vollständig aus. Wenn der Zweirichtungszähler nicht vorhanden ist, geben Sie dies bitte entsprechend an. Wir setzen uns in diesem Fall mit Ihnen in Verbindung. Sobald ein Zweirichtungszähler eingebaut ist, kann die Inbetriebnahme erfolgen. In jedem Fall ist das Formular "Anmeldung einer steckerfertigen PV-Anlage" bei uns einzureichen. Auch steckerfertige PV-Anlagen sind beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden.

Benötigte Unterlagen

Was ist zu beachten? 

Auch wenn es sich meist um sehr kleine Anlagen mit geringer elektrischer Leistung handelt, sind technische Anforderungen einzuhalten. Das bedeutet:

  • Eine normgerechte Anwendung kann nur mit einer speziellen Energieeinspeisesteckdose sichergestellt werden. Die haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckdosen sind nicht für den Einsatz von steckerfertigen PV-Anlagen zugelassen. Die Einspeisesteckdose muss durch einen Elektrofachbetrieb installiert werden.
  • Bei einer klassischen Elektroinstallation mit einem B16-Sicherungsautomaten und NYM 1,5 mm² muss der Sicherungsautomat ausgetauscht werden. Ob dies der Fall ist, muss von einem Elektrofachbetrieb geprüft werden.
  • Die technischen Vorgaben der aktuellen Fassung des EEGs müssen eingehalten werden.
  • Da eine Einspeisung in das öffentliche Netz nicht ausgeschlossen werden kann, muss ein Zweirichtungszähler zur Messung der eingespeisten Energiemenge am zentralen Zählerplatz vorhanden sein. Wir als Messstellenbetreiber übernehmen den Austausch des Zählers kostenlos.
  • Nach der Installation der Anlage und dem Zählertausch kann die Anlage in Betrieb genommen werden.

Wichtiger Hinweis:

Die Bundesetzagentur warnt vor möglichen Gefahren im Zusammenhang mit nicht zugelassenen Wechselrichtern für steckfertige Photovoltaik-Anlagen, auch Balkonanlagen genannt, die sowohl im stationären als auch im Onlinehandel angeboten werden. Im Rahmen ihrer Prüfungen hat die Behörde diverse Wechselrichter untersucht und dabei zahlreiche Mängel festgestellt. Unter anderem gab es Hinweise darauf, dass bei einigen Wechselrichtern Relais fehlen. Dadurch ist die Einfehlersicherheit des NA-Schutzes nicht gewährleistet, was bedeutet, dass diese Geräte in Deutschland nicht zugelassen wären. Die BNetzA hat die Hersteller zwischenzeitlich dazu aufgefordert, sich bei den betroffenen Besitzern solcher Geräte zu melden und stellt auf ihrer Website unter https://www.bundesnetzagentur.de/  weitere Hinweise für Verbraucher und Verbraucherinnen bereit.

Hintergrund:
Um ein Balkonkraftwerk gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu betreiben, ist es erforderlich, dass es zuerst bei der Bundesnetzagentur und dem Netzbetreiber angemeldet wird. In Warendorf ist das die WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH. Damit die Stecker-Solaranlage jedoch den Anforderungen entspricht und die erforderlichen Zertifikate aufweist, muss sie verschiedene Normen erfüllen. Eine dieser Normen ist die VDE-Norm AR-N 4105, die vorschreibt, dass ein Wechselrichter einen sogenannten NA-Schutz haben muss. Dieser sorgt dafür, dass sich der Wechselrichter innerhalb weniger Millisekunden ausschaltet, falls es zu einem Stromausfall kommt oder der Netzstecker gezogen wird. Für einen fehlerfreien Betrieb müssen mehrere unabhängige Sicherheitsmechanismen vorhanden sein, die im Falle eines Ausfalls eines Mechanismus die Funktion übernehmen. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, erhält der Wechselrichter die Zertifizierung nach VDE-Norm AR-N 4105 und ist somit in Deutschland zugelassen.

Viele Hersteller wählen für den doppelten NA-Schutz eine Kombination aus einer Lösung auf der Softwareebene und einer physischen Trennung des Stromflusses durch ein Relais. Die Bundesnetzagentur gab bekannt, Hinweise darüber zu haben, dass bei einigen Wechselrichtern diese Relais fehlen.

Messeinrichtungen.

Aus analog wird digital.

Nach der Verabschiedung des Gesetzes über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (kurz: Messstellenbetriebsgesetz) wird der Einbau von digitalen und intelligenten Stromzählern in Deutschland ab 2017 obligatorisch.

Im Rahmen der Energiewende verfolgt die Bundesregierung dabei vor allem zwei Ziele:

  • Bei Verbrauchern: Das Erkennen möglicher Einsparpotenziale durch eine stark verbesserte Transparenz bei den Verbrauchswerten. (Benefits für beide Seiten!)
  • Bei der Stromversorgung: Die Stabilisierung von Netzen mit einem hohen Anteil Wetter-abhängiger Energiequellen – dank intelligent aufeinander abgestimmter Kommunikation zwischen Bedarfs- und Erzeugerseite.

Seit Januar 2017 betrifft der Einbau von modernen Messeinrichtungen alle Haushalte mit einem Stromverbrauch unter 6.000 kWh pro Jahr. Bis zum Jahr 2032 sollen alle analogen Stromzähler durch die neue Zählertechnologie in Deutschland ersetzt werden. Das wurde in dem 2016 verabschiedeten Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende festgelegt.

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist die WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH nach § 29 MsbG dazu verpflichtet, zukünftig Messstellen mit modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsystemen auszustatten. Welcher Stromzähler bei Ihnen zuhause einzubauen ist, orientiert sich an der Höhe Ihres Stromverbrauchs bzw. der Größe Ihrer Erzeugungsanlage.

Das Thema Smart Meter einfach erklärt: Hier geht’s zu unserem Themenspecial!

Ansprechpartner Stromnetz
Claim Netzservice

Sie haben Fragen? Wir sind persönlich für Sie da!

In unserem CityShop in der Münsterstraße 18 in Warendorf, unterstützen wir Sie in Ihrem Vorhaben. Ob Neubau, Umbau oder Umzug. Wenn es um Zählerwesen, Einspeisung, Lieferantenwechsel oder die Ladeeinrichtung für Ihr E-Auto geht, sind wir - das Team Netzservice - Ihr richtiger Ansprechpartner! Wir sind persönlich vor Ort oder telefonisch für Sie da.

Öffnungszeiten CityShop
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

TEAM NETZSERVICE

Tel. +49 2581 63603-404
E-Mail: netzservice@swwaf.de

Stadtwerke Warendorf GmbH
WEV Warendorf Energieversorgung GmbH
Münsterstraße 18
48231 Warendorf

Öffnungzeiten:
Montag – Freitag: 08:00 – 12.30 Uhr
13.30 – 18.00 Uhr

Schriftzug Schon gewusst

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