Netzzugang
Bedingungen Netzzugang
Die WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH schafft Transparenz und gewährt jedem Lieferanten den freien Zugang zum Energieversorgungsnetz. In diesem Bereich sind gemäß § 20 Abs. 1 EnWG die erforderlichen Bedingungen und Verträge für den Netzzugang Strom hinterlegt.
Netznutzungsvertrag
Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag (Strom)
Standardvertrag gemäß Beschluss der Bundesnetzagentur (Az.: BK6-13-042)
Standardvertrag gemäß Beschluss der Bundesnetzagentur (Az.: BK6-20-160), gültig ab 01.04.2022
- Netznutzungsvertrag WEV ab 01.04.2022
- Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI) ab 01.04.2022
- Zuordnungsvereinbarung ab 01.04.2022
Die Veröffentlichung der jeweils aktuellen Preisblätter erfolgt im Bereich "Netzzugang / Entgelte".
- Kontaktdatenblatt des Netzbetreibers
- Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung)
- Erlaubnisschein
- Wiederverkäufernachweis gültig bis 10.04.2027
Hochlastzeitfenster
- Hier finden Sie das Hochlastzeitfenster für das Jahr 2024 für alle Spannungsebenen
- Hier finden Sie das Hochlastzeitfenster für das Jahr 2023 für alle Spannungsebenen
- Hier finden Sie das Hochlastzeitfenster für das Jahr 2022 für alle Spannungsebenen
- Hier finden Sie das Hochlastzeitfenster für das Jahr 2021 für alle Spannungsebenen
- Hier finden Sie das Hochlastzeitfenster für das Jahr 2020 für alle Spannungsebenen
- Hier finden Sie das Hochlastzeitfenster für das Jahr 2019 für alle Spannungsebenen