Netzzugang

Bedingungen Netzzugang

Die WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH schafft Transparenz und gewährt jedem Lieferanten den freien Zugang zum Energieversorgungsnetz. In diesem Bereich sind gemäß § 20 Abs. 1 EnWG die erforderlichen Bedingungen und Verträge für den Netzzugang Strom hinterlegt.

Netznutzungsvertrag

Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag (Strom)

Standardvertrag gemäß Beschluss der Bundesnetzagentur (Az.: BK6-13-042)
Standardvertrag gemäß Beschluss der Bundesnetzagentur (Az.: BK6-20-160), gültig ab 01.04.2022

Die Veröffentlichung der jeweils aktuellen Preisblätter erfolgt im Bereich "Netzzugang / Entgelte".

Hochlastzeitfenster