Grund-und Ersatzversorgung - Sonstiges
Festlegung des Grundversorgers
Der Grundversorger wird vom Netzbetreiber alle 3 Jahre nach § 36 Abs. 2 EnWG festgestellt. Es ist derjenige Stromlieferant, welcher zum 01.07. die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung versorgt. Am 01.07.2018 versorgt die E.ON Energie Deutschland GmbH die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH und wird dementsprechend als Grundversorger festgestellt.