Ein Versorger für 100% Ökostrom.
Fühlt sich gut an.

Unsere Heimat liegt uns allen am Herzen. Als Energieversorger können wir dafür ein Zeichen setzen. Mit WARENDORFSTROM bieten wir ein zu 100% emissionsfrei erzeugtes Stromprodukt für private Haushalte, Gewerbe und Unternehmen in Warendorf und der Region. Ein klarer Kurs, kein Tarif-Dschungel und volle Unterstützung bei Ihrem Wechsel.

Wir liefern WARENDORFSTROM für Warendorf und die Region nach

Warendorf Ι Beelen Ι Borgholzhausen Ι Drensteinfurt Ι Freckenhorst Ι Herzebrock-Clarholz Ι HoetmarΙ Einen Ι Langenberg Ι Milte Ι Müssingen Ι Rheda-Wiedenbrück Ι Rietberg Ι Sassenberg Ι Sendenhorst und Verl.

Claim

Noch mehr gute Gründe. 

Weil wir unsere Heimat lieben.  

Pflanze

100% klimaneutral
Wir beliefern Sie mit 100% Ökostrom, zuverlässig und nahezu CO2-neutral.

Händedruck

Zuverlässig
Verlässliche und transparente Preisgestaltung

Geld unter Lupe

Fair
12 oder 24 Monate Laufzeit, Preisgarantie und flexible Abschlagsummen

Leuchtturm

Gelebte Nähe
Kundenorientierter Service, persönliche Beratung und ehrlicher Dialog

100% Ökostrom.

Bei jeder Gelegenheit. 

Bäume mit Wasser
Ökostrom für Ihr Zuhause

Mit unserem Tarif WARENDORFSTROM entscheiden Sie sich für ein „sauberes“ Stromangebot!

Kind am Autotank
Ökostrom für Ihr Auto

Mit unserem Tarif WARENDORFeMOBIL tanken Sie zuhause und unterwegs 100% Ökostrom.

Katze auf Heizung
Ökostrom für Ihre Wärmepumpe

Ein warmes Zuhause –  klimafreundlich.
Mit unserem Tarif WARENDORF
STROM für Wärmepumpen.

Stromkennzeichnung 

Für mehr Transparenz hat die Europäische Union die Stromkennzeichnungspflicht erlassen. Hier gilt die Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Juni 2003. Diese Richtlinie wurde am 07. Juli 2005 als § 42 in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen.

Dabei geht es darum, dass alle Energieversorgungsunternehmen ausweisen müssen, wie sich ihr Energiemix (Kernkraft, fossile und erneuerbare Energien) zusammensetzt. Zudem wird Auskunft über die Umweltauswirkungen (CO2-Emissionen und radioaktiver Abfall) gegeben. Als Vergleich werden die Werte des deutschen Durchschnitts aufgeführt.

Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005, geändert 2021. Angaben auf Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2020.

Stromkennzeichnung 2020