Unser Angebot Für Sie
* Die WEV wird bis zum Ende der Erstvertragslaufzeit keine Änderungen der Beschaffungs- und Vertriebskosten sowie der Netzentgelte an den Kunden weitergeben. Hiervon ausgenommen sind Änderungen der Erneuerbare Energie Umlage, der Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage, der § 17 f EnWG Offshore-Netzumlage, der § 19 StromNEV-Umlage und der Umlage nach § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten, die Umsatzsteuer, die Stromsteuer sowie die Kosten für den Messstellenbetrieb inklusive Messung. Die Preisgarantie gilt somit für die Energiekosten und die Netznutzungsentgelte. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist erstmalig mit einer Frist von 3 Monaten (Vertragslaufzeit 2 Jahr) bzw. 6 Wochen (Vertragslaufzeit 1 Jahr) zum Ablauf der Preisgarantie möglich.
Die Nettopreise enthalten die zur Zeit gültige(n): Stromsteuer in Höhe von 2,05 ct/kWh, Belastungen aus dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien in Höhe von derzeit 6,500 ct/kWh (EEG-Umlage), KWKG-Umlage in Höhe von 0,254/kWh, Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG in Höhe von 0,395 ct/kWh, Umlage nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung in Höhe von 0,432 ct/kWh, Umlage nach § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten in Höhe von 0,009 ct/kWh, Konzessionsabgabe in Höhe von 1,59 ct/kWh (WarendorfSTROM privat) bzw. 0,11 ct/kWh (WarendorfSTROM profi), Entgelte für Netznutzung, Messung und Abrechnung. Die Preise vor den Klammern beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 %.